Ab dem 1. Januar 2022 sind Krankenhäuser verpflichtet, nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, … (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – § 75c IT-Sicherheit in Krankenhäusern)
Was bedeutet das konkret für die Krankenhäuser und Kliniken?
Krankenhäuser und Kliniken stehen vor einer großen Herausforderung. Besonders kleinen Häuser fehlen personelle Ressourcen. Die P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG und Systemhaus SAR GmbH haben für Mitglieder der P.E.G. ein attraktives Paket geschnürt und laden herzlich zu einer gemeinsamen Online-Informationsveranstaltung ein.
Hoher Informationsgehalt in kompakten 60 Minuten. Hier unsere Agenda:
Agenda |
10:00/14:30 – die Online-Infoveranstaltung ist eröffnet |
10:30/15:00 – BegrüßungOliver Harböck, P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG Dirk Engelbrecht, Systemhaus SAR GmbH |
10:35/15:05 – Mit #Sicherheit in die Zukunft … KHZG.B3S.ISMS. Dirk Engelbrecht, Systemhaus SAR GmbH |
11:05/15:35 – Fördermittel richtig einsetzen Harald Agel, HA&P Beratungsgesellschaft mbH |
11:15/15:45 – Q&A – ZusammenfassungDirk Engelbrecht, Systemhaus SAR GmbH |
Dabei darf der direkte Austausch mit den Speakern und Experten natürlich nicht fehlen.
Unsere Online-Konferenz wird unterstützt durch P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG